Da die erforderlichen Reparaturkosten deutlich unter dem Wiederbeschaffungswert des vorliegenden Fahrzeuges liegen, ist eine Reparaturwürdigkeit in jedem Fall gegeben.
Die angeführte Reparaturdauer von 5 bis 6 Arbeitstagen ist in Anbetracht des vorliegenden Schadenbildes angemessen.